Der Vorstand hat sich an seiner Retraite im Jahr 2008 intensiv mit der Langfristplanung der einzelnen Siedlungen befasst. Als Grundlage für die strategischen Entscheide dienten damals durchgeführte Bestandesanalysen und Prognosen aller Siedlungen der bgh.
Dabei wurde der Entschluss gefasst, die Siedlung Hirschwiese ca. 2025 durch einen Neubau zu ersetzen und die Siedlung Neugut nochmals zu sanieren, was im 2019 mit der umfangreichen Fassadensanierung inkl. Balkonerweiterung und Umgebungsgestaltung erfolgt ist.
Das Begehren für einen Ersatzneubau der Siedlung Hirschwiese wurde 2015 mit der Stadt Zürich diskutiert und mündete in einer Machbarkeitsstudie, welche die Varianten, a) Unterschutzstellung und sanfte Sanierung und b) Ersatzneubau, einander gegenüber stellte. In einer Güterabwägung zwischen Denkmalsschutz und der Verdichtung und Förderung von günstigem Wohnungsbau, entschied sich die Stadt Zürich auf eine Unterschutzstellung zu verzichten – mit der Auflage, für den Ersatzneubau einen Wettbewerb durchzuführen. Der Entscheid vom 18. Januar 2017 ist rechtskräftig und wurde auch vom Heimatschutz nicht in Frage gestellt.