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1. Rückblick

Der Vorstand hat sich an seiner Retraite im Jahr 2008 intensiv mit der Langfristplanung der einzelnen Siedlungen befasst. Als Grundlage für die strategischen Entscheide dienten damals durchgeführte Bestandesanalysen und Prognosen aller Siedlungen der bgh.

Dabei wurde der Entschluss gefasst, die Siedlung Hirschwiese ca. 2025 durch einen Neubau zu ersetzen und die Siedlung Neugut nochmals zu sanieren, was im 2019 mit der umfangreichen Fassadensanierung inkl. Balkonerweiterung und Umgebungsgestaltung erfolgt ist.

Das Begehren für einen Ersatzneubau der Siedlung Hirschwiese wurde 2015 mit der Stadt Zürich diskutiert und mündete in einer Machbarkeitsstudie, welche die Varianten, a) Unterschutzstellung und sanfte Sanierung und b) Ersatzneubau, einander gegenüber stellte. In einer Güterabwägung zwischen Denkmalsschutz und der Verdichtung und Förderung von günstigem Wohnungsbau, entschied sich die Stadt Zürich auf eine Unterschutzstellung zu verzichten – mit der Auflage, für den Ersatzneubau einen Wettbewerb durchzuführen. Der Entscheid vom 18. Januar 2017 ist rechtskräftig und wurde auch vom Heimatschutz nicht in Frage gestellt.


Modell Machbarkeitsstudie Hirschwiesen
2. Grundsatzentscheid an GV 2018

Der Vorstand hat bereits seit 2009 an den alljährlichen Generalversammlungen über die Absicht, die Siedlung Hirschwiese durch einen Neubau zu ersetzen, informiert.

An der Generalversammlung vom 8. Juni 2018 haben die Genossenschafter:innen dem Grundsatzentscheid zum etappierten Ersatzneubau der Siedlung Hirschwiese ab 2025 zugestimmt.

3. Sonderfall Hirschgartnerweg 22

Das Haus am Hirschgartnerweg 22, liegt mitten innerhalb der Siedlung der bghund ist im Besitz der Familie Geering. Da ein Verkauf ihrer Liegenschaft für die Familie nicht in Frage kommt, beabsichtigen wir, den Ersatzneubau mit der Familie Geering gemeinsam durchzuführen. Die bisher geführten Gespräche zeigen, dass sich ihre Vorstellungen über den Neubau weitgehend mit den unseren decken. Wir sind daher überzeugt sind, dass einer guten Zusammenarbeit nichts im Weg stehen wird. Im Verlauf des Jahres 2021 wollen wir eine Vereinbarung abschliessen, welche die Zusammenarbeit und
den Kostenteiler für das Bauvorhaben im Grundsatz regelt.

4. Zeitplan

Seit Herbst 2020 setzt sich der Vorstand in verschiedenen Workshops intensiv mit dem Ersatzneubau auseinander. Um im 2025/2026 mit dem Ersatzneubau starten zu können, ist vorgesehen, im 2022 einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Noch im 2021 soll der Wettbewerb mit einem dafür spezialisierten Architekturbüro vorbereitet werden.

5. Kosten bis und mit Überarbeitung Wettbewerbsprojekt

Die beantragten Planungskosten von CHF 900‘000.– setzen sich gemäss
heutiger Schätzung wie folgt zusammen:


6. Begründung des vorgeschlagenen Vorgehens

Anders als bei der Überbauung 60plus an der Lerchenhalde 2, beantragt der Vorstand für den Ersatzneubau Hirschwiese in einem ersten Schritt nur den Planungskredit für die Durchführung eines Architekturwettbewerbes inkl. einer ersten Überarbeitung des Siegerprojektes.
Erst in einem zweiten Schritt soll der Ausführungskredit (inkl. der dafür erforderlichen weiteren Planung) auf Basis einer Kostenschätzung an der GV abgeholt werden. Der Grund für dieses zweistufige Verfahren liegt in der Grösse und Komplexität der Aufgabe. Um verlässliche Aussagen über Projektkosten
und deren Realisierung machen zu können, braucht es aus Sicht des Vorstandes diese ersten Planungsschritte.

7. Antrag des Vorstandes

Der Vorstand beantragt einen Planungskredit von CHF 900‘000.– für die Planung und Durchführung des Wettbewerbes für den Ersatzneubau Hirschwiese inkl. einer Überarbeitungsrunde.

Der Vorstand empfiehlt einstimmig, den Antrag anzunehmen.

Abstimmungsvorlage Generalversammlung 2021