Ihr Webbrowser (Internet Explorer 10) ist veraltet. Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und den besten Komfort auf dieser Seite. Browser aktualisieren Ignorieren

Lelia Bollinger, Planzeit GmbH

Konkurrenzverfahren-Architektur Wettbewerb
Auch wenn die beiden Genossenschaften inhaltlich zum Teil unterschiedliche Anforderungen an ihre Wohnsiedlung stellten, waren sich beide sofort einig, ein gemeinsames Konkurrenzverfahren zu veranstalten. Ziel war eine zeitgemässe, städtebaulich und architektonisch attraktive Siedlung aufzustellen, welche respektvoll mit der bestehenden landschaftlichen Umgebung umgeht und die Bedürfnisse der beiden Genossenschaften umsetzt.

Ein Architekturwettbewerb, insbesondere bei einer solch grossen Aufgabe, bietet der Bauherrschaft die Möglichkeit, den für ihre  Bedürfnisse am besten passenden Projektvorschlag auszuwählen. Diese werden von Experten geprüft und von einer Jury, bestehend aus Auftraggebern und Fachpersonen, begutachtet. Die Vorteile eines Konkurrenzverfahrens liegen für die Bauherrschaft auf der Hand: In relativ kurzer Zeit liegen konkrete Projekte von hoher Qualität mit Antworten zur komplexen Fragestellung vor, aus diesem Strauss an Möglichkeiten kann die beste Lösung für die Bauaufgabe gewählt werden. Der auf den ersten Blick hohe Aufwand  von Wettbewerbsverfahren muss in Relation zu den übrigen Planungs-, Bau- und Betriebskosten gesetzt werden. Mehr noch: Eine gute Planung spart Kosten bei der späteren Ausführung und beim Betrieb von Gebäuden.

Wie im Falle der hier gestellten Bauaufgabe, erfolgt bereits beim Erarbeiten des Wettbewerbsprogramms, eine intensive Auseinandersetzung mit der spezifischen Planungs- oder Bauaufgabe: So konnten im Rahmen der Programmerarbeitung baurechtliche, städtebauliche und landschaftsräumliche Rahmenbedingungen zusammen mit den städtischen Behörden geklärt, die Bedürfnisse der beiden Genossenschaften konkretisiert, und das dafür am besten geeignete Verfahren ausgewählt werden.

Da die beiden Genossenschaften bereits klare Vorstellungen hatten, welche Architekturbüros sie gerne für das Verfahren einladen möchten, wurde für den Ersatzbau Lerchenhalde ein anonymer Architekturwettbewerb im Einladungs-Verfahren gewählt.


Jurymitglieder diskutieren die Wettbewerbsbeiträge

Modell der Siedlung Lerchenhalde, hervorgehoben das Siegerprojekt «Sister Act» von Fischer Architekten AG.

Zusammensetzung der Jury

Die Jury wurde durch die beiden Genossenschaften bestimmt und setzte sich wie folgt zusammen:

Sachjury:

  • Marcus Fauster, Präsident bgh
  • Urs Frei, Präsident BG Turicum
  • Daniel Gugler, Vorstandsmitglied BG Turicum
  • Reto Krapf, Vorstandsmitglied bgh

Fachjury:

  • Peter Ess, Architekt Zürich (Vorsitz)
  • Marie-Noëlle Adolph, Landschaftsarchitektin, Meilen
  • Anita Emele Architektin Amt für Städtebau Zürich
  • Walter Wäschle, Architekt Zürich
  • Gundula Zach, Architektin Zürich

Nebst den stimmberechtigten Mitgliedern der Jury, haben am Jurierungsprozess auch weitere Vertreter: innen der beiden Genossenschaften sowie die Expertin für Nachhaltigkeit Katrin Pfäffli, der Experte für Baukosten Martin Rutz, sowie Lelia Bollinger, Elisa Schwartz-Uppendieck und Tiago Matthes von Planzeit GmbH (Wettbewerbsorganisation) teilgenommen.


Wettbewerbsverfahren im Überlick

Ablauf und Wettbewerbsentscheid
Nach einem gemeinsamen Rundgang vor Ort hatten die Architektur-Teams drei Monate Zeit, um ein Projekt einzureichen. Dazu gehörten maximal sechs Pläne im Format A0 sowie ein Gips-Modell, wobei alles anonym mit einem Kennwort versehen wurde.

Am ersten Jurierungstag, welcher im Clubraum des Tennisvereins Lerchenberg stattfand, haben sich alle Jurymitglieder in Zweierteams in die Projekte eingelesen und diese jeweils der Gesamtjury vorgestellt. Im weiteren Verlauf des Tages wurden in zwei Rundgängen die zwölf Projekte bewertet und in intensiv geführten Diskussionen diejenigen sechs Projekte ausgesucht, welche von der Jury in die engere Wahl aufgenommen wurden. Am Ende des ersten Jurierungstages wurden die gewählten Projekte an die einzelnen Fachjuror:innen für die Projektbeschriebe verteilt sowie die noch zu prüfenden Themen definiert.

In der Zeit zwischen dem ersten und zweiten Jurierungstag wurden von den Expert:innen die verbleibenden Projekte nochmals vertieft auf die Kosten, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele und das detaillierte Raumprogramm geprüft.

Am zweiten Jurierungstag wurde die Jury über die Erkenntnisse dieser Vorprüfungen informiert. Die sechs Projekte, welche in der engeren Auswahl standen, wurden im Einzelnen nochmals rege diskutiert, die Einschätzungen justiert und in der Gesamtbetrachtung bewertet. Am Ende dieses zweiten Tages kam die Jury einstimmig zum Schluss, dass das Projekt mit dem Kennwort «Sister Act» als Gewinner des Wettbewerbsverfahren hervorgeht. Insgesamt war sich die Jury einig, dass es sich um eine komplexe Aufgabenstellung handelte. Diese setzte viel Gespür für den Umgang mit dem prägenden Landschaftsraum und der bestehenden Umgebung voraus, um die geforderte maximale Ausnützung und somit die gewünschte Anzahl Wohnungen umzusetzen. Gleichzeitig galt es zwei unterschiedliche Genossenschaften mit einem differenzierten Raumprogramm und verschiedenen Ansprüchen in Bezug auf die Aussenraumgestaltung in einer Gesamtkomposition zusammenzuführen. Dies ist dem Siegerprojekt «Sister Act» zweifellos gelungen, welches von Fischer Architekten AG eingegeben wurde.

Lelia Bollinger, Planzeit GmbH

Dieser Bericht erschien im August 2020 in der WohnZeit Nr.5